Der Bezirk

Auszug aus der Satzung für die Bezirksebene der DPSG:

Der Bezirk umfasst das Gebiet einer Stadt, eines Kreises, eines Dekanats, mehrerer Dekanate oder eines kirchlichen Seelsorgebezirks. Bei der Festlegung des Gebietes eines Bezirks soll auf die Grenzen kommunaler Gebietskörperschaften Rücksicht genommen werden.Zu einem Bezirk sollen in der Regel mindestens fünf Stämme gehören.Ausnahmsweise können einzelne Stämme eines solchen Gebietes vom Diözesanvorstand im Einvernehmen mit den beteiligten Vorständen einem anderen Bezirk zugewiesen werden.

Die Bezirksleitung

Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

– der Bezirksvorstand,

– die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe und

– die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung für Inklusion, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie

Der Bezirksvorstand

Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Diese sind jeweils einzel-und alleinvertretungsberechtigt. Sofern nur ein Vorstandsmitglied im Amt ist, ist es von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.

Mitglieder des Bezirksvorstands sind:

– die beiden Bezirksvorsitzenden und

– die Bezirkskuratin/der Bezirkskurat

Die Aufgaben des Bezirksvorstandes

– die Leitung des Bezirks im Rahmen der Ordnung, den Satzungen der Bundes-, Diözesan-, Bezirks- und Stammesebene des Verbandes sowie den Beschlüssen des Verbandes, des Diözesanverbandes und des Bezirks,

– die Vertretung des Bezirks,

– die Berufung der Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe auf Vorschlag der betreffenden Bezirkskonferenz,

– die Berufung von Fachreferentinnen und Fachreferenten,

– die Berufung der Mitglieder der Bezirksarbeitskreise auf Vorschlag der jeweiligen Stufenleitung und der Facharbeitskreise auf Vorschlag der Fachreferentin oder des Fachreferenten,

– die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des gesamtverbandlichen Ausbildungskonzepts,

– die Anerkennung von Stämmen,

– die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitstagungen der Vorstände der Stämme und

– die Führung der Kasse und Rechnungslegung, soweit kein Rechtsträger vorhanden ist

Quelle: https://dpsg.de/fileadmin/daten/dokumente/Satzung_der_DPSG_-Bezirksebene__2020.pdf